Wir stärken das Ehrenamt
Beraten. Begleiten. Unterstützen. Vertreten.
Verantwortung übernehmen
ehrenamtliche Betreuung
Menschen, die sich in unserem Gemeinwesen freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, sich als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder Betreuer zu betätigen.
Dieses Ehrenamt gibt Ihnen die Möglichkeit, eine wichtige Stütze im Leben eines hilfsbedürftigen Menschen zu werden, dadurch aber auch das eigene Leben zu bereichern.
Unser Betreuungsverein kann Sie bei Krankheit oder Abwesenheit vertreten. Bitte rufen Sie uns an!
Gemäß § 22 BtOG Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
Ein ehrenamtlicher Betreuer kann eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen.
Wir bei ZDF-WISO
Wir bei ZDF-WISO
Betreuung statt Bevormundung
Seit 1992
Die rechtliche Betreuung ist 1992 an die Stelle der Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft nach früherem Recht getreten.
In Baden-Württemberg werden Betreuungen durch die Betreuungsgerichte für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können (§ 1896 BGB).
Die Betreuerin oder der Betreuer übernimmt die rechtliche Vertretung für die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden.
Voraussetzung eine ehrenamtlich rechtliche Betreuung zu führen
persönliche Eignung
Die ehrenamtliche Betreuung:
Den größten Teil der Betreuungen übernehmen Ehrenamtliche, ganz überwiegend nahe Angehörige der Betroffenen, ein kleinerer Teil der Betreuungen wird beruflich von Mitarbeitern der Betreuungsvereine oder freiberuflich tätigen Betreuern geführt.
Eine Betreuung soll in der Regel nur dann durch Berufsbetreuer geführt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die bereit ist, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen.
Der Betreuungsverein schlägt in Absprache mit der Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht geeignete Personen für die Übernahme von Betreuungen vor. Wegen der steigenden Zahl der Betreuungen haben die Betreuungsstellen jedoch zunehmend Probleme, geeignete Personen zu finden.
So haben viele hochbetagte Menschen keine nahen Angehörigen oder diese wohnen nicht mehr in der Nähe, sodass die Betreuung von jemand anderem übernommen werden muss.
Hier bietet sich ein Aufgabenfeld für Menschen, die gern eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen möchten und, etwa nach Eintritt in den Ruhestand, auch die Zeit dazu haben.
Bestimmte Anforderungen sieht das Gesetz zwar nicht vor, Kenntnisse und Erfahrungen etwa aus dem kaufmännischen oder sozialen Bereich, aus dem Verwaltungs- oder Gesundheitsbereich oder aus dem Zusammenleben mit alten oder behinderten Angehörigen können aber von Vorteil sein.
Oft reichen aber auch Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung und die Bereitschaft, Neues zu lernen, aus. Der erforderliche Zeitaufwand hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der übertragenen Betreuung ab und kann individuell abgestimmt werden
Materielle Anforderungen
Ihre Lebenserfahrung reicht für 2
Aufgabenkreise
Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmung
Postumleitungsrecht, Brieföffnungsrecht
Vertretung ggü. Behörden
Anerkannter Betreuungsverein §1908f BGB
Der Anthropos Betreuungsverein hat über die Führung von Betreuungen hinaus eine planmäßige Gewinnung, Beratung, Vertretung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer durchzuführen. Nach einigen Landesbestimmungen hat er in örtlichen Betreuungsarbeitsgemeinschaften zur Koordination mitzuwirken. Für diese Tätigkeiten werden in den meisten Bundesländern und z.T. durch Kommunen Zuschüsse gewährt.
Seit dem 1. Januar 1999 haben Betreuungsvereine auch planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren. Personen, die Vorsorgevollmachten errichten wollen, dürfen seit dem 1. Juli 2005 von anerkannten Betreuungsvereinen beraten werden.
Auf Wunsch können wir ehrenamtliche Betreuer/innen bei Krankheit oder Abwesenheit vertreten, hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung nötig.
Wir qualifizieren Sie zum / zur ehrenamtlichen Betreuer/in
Wir begleiten Sie bei der Ausübung Ihres Ehrenamtes
Wir beraten Sie, bieten Fortbildungen und Erfahrungsaustausch an
Fragen und Antworten
Menschen können mit dem Vollenden des 18. Lebensjahres rechtlich angeordnete Betreuungen führen
Ja, das Gesetz sieht zwar in erster Linie Familienangehörige als Betreuer vor, es kommt aber immer häufiger vor daß außerfamiliäre Betreuungen von Nöten sind.
Der persönliche Kontakt steht im Vordergrund; die Verwaltungsarbeiten gehören aber auch dazu.
Bei freier Zeiteinteilung sollten Sie mit 5 bis 8 Stunden im Monat rechnen
Sie erhalten über uns die gesetzlich geregelte Aufwandspauschale von zur Zeit 425,00 EUR (Steuerfrei) pro geführter Betreuung. Im Kalenderjahr ist der Ehrenamts-Freibetrag 3.000,00 EUR.
Nachdem Sie die Qualifizierung bei uns durchlaufen haben, erhalten Sie von uns Klienten vorgestellt.
Wir werden ein Kennenlerntermin mit dem Klienten vereinbaren und Sie begleiten.
Sie haben danach die freie Entscheidung die Betreuung für diesen Menschen zu führen.
Wir sind zu den üblichen Bürozeiten per Telefon zu erreichen und stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung der Betreuungsarbeit zur Verfügung.
Wir laden Sie regelmäßig zu Fortbildungen und Austauschtreffen ein, die Teilnahme ist kostenfrei.
Nein, die Mitgliedschaft ist losgelöst vom Ehrenamt und keine Bedingung.
Ja, leider kommt es manchmal vor, sich einen Rechtsanwalt zur Seite zu stellen.
Hierzu haben wir einen Rechtsanwalt in unserem Kuratorium. Bitte melden Sie sich gegebenenfalls bei uns.