Vorsorge treffen

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können

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Registrierung Ihrer Vorsorgedokumente

Als institutioneller Nutzer registrieren wir Ihre Vorsorgedokument im zentralen Vorsorgeregister für Notare in Berlin

Vorsorgevollmacht

Wir nutzen die Vordrucke des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Patientenverfügung

Wir nutzen den Ratgeber des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, wenn man die Fähigkeit selbst zu entscheiden verliert. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Wir empfehlen zusätzlich die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.

Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

PATIENTENVERFÜGUNG

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.

BETREUUNGSVERFÜGUNG

In der Betreuungsverfügung legen Sie einen gesetzlichen Betreuer fest, der bei Ihrer Handlungsunfähigkeit vom Betreuungsgericht bestellt und überwacht wird. Wir empfehlen eine Betreuungsverfügung für den Fall, dass Sie keine Vertrauensperson haben, bzw. Sie keine Vorsorgevollmacht erstellen möchten.

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