Anthropos:
"der aufrecht schreitende Mensch"
Geschäftsführer, Querschnittsbeauftragter, Vereinsbetreuer
Peter Schneider
Betriebswirt (Geno)
Fon +49 711 162214-01
Technischer Geschäftsführer, Verwaltungsleiter
Michael Schneider
Dipl.-Ingenieur (FH)
Fon +49 711 162214-12
Vereinsbetreuerin, Querschnittsmitarbeiterin
Cornelia Koller
Master Politik- und Sozialwissenschaften
Fon +49 711 162214-03
Vereinsbetreuerin
Sara Mayer
Exam. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Werkstudentin
Fon +49 711 162214-06
Fax +49 711 162214-10
Unsere Vision
Gründungs- impuls
BETREUUNGEN VERANTWORTUNGSVOLL FÜHREN
Der Anthropos Betreuungsverein e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, ehrenamtliche Betreuer / innen zu finden und auszubilden sowie während der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Darüber hinaus führt der Verein selbst hauptamtlich gesetzliche Betreuungen und verwaltet auf Anfrage Nachlässe und Vollmachten. Gemeinsam mit bereits bestellten ehrenamtlichen Betreuern stehen wir für eine Tandembetreuung zur Verfügung.
Die Betreuungsfelder werden verantwortungsvoll aufgeteilt, sodass jeder nach seinen Stärken und Kenntnissen die Betreuung führen kann.
Eine ausführliche Einzelfallberatung gehört ebenfalls zum Portfolio des Vereins. Ergänzt wird das Angebot durch regelmässig stattfindende Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Betreuen statt Bevormunden
Die rechtliche Vertretung von Menschen, die ihre gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren können, gründet sich seit 1992 auf dem Grundsatz: Betreuungen statt Bevormunden.
Vorranging sollen die Betreuungen von ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuern übernommen werden, wenn keine Angehörigen dafür zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Betreuungen so intensiv und persönlich wie möglich zu gestalten.
Der Betreuungsumfang kann folgende Bereiche betreffen:
Gesundheitsfürsorge / Heilbehandlungen
Vermögenssorge
Wohnungsangelegenheiten / Aufenthaltsbestimmung
Vertretung vor Behörden / Gerichten
Postangelegenheiten.
Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun.
Die Grundlage unserer Tätigkeiten
Unser Leitbild
Präambel
Der Mensch mit seinem individuellen Hilfebedarf steht im Mittelpunkt, er wird von uns nach seinen Wünschen, Fähigkeiten und Möglichkeiten auf seinem Weg zu einem erfüllten Leben begleitet.
Der Betreuungsverein wurde am 12.02.2012 gegründet und ist durch die überörtliche Betreuungsbehörde Baden-Württemberg am 22.08.2012 anerkannt worden. Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz hat die Zielsetzung, Hilfen für psychisch, körperlich, geistig und seelisch „Behinderten“ Menschen mit Blickrichtung auf eine selbst bestimmte Lebensgestaltung zu gewährleisten. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz.
Die Arbeit orientiert sich am einzelnen Menschen, an seiner Biographie, seinen Wertvorstellungen, Lebensgewohnheiten und Bedürfnissen, die wir erkennen und respektieren wollen. Wir streben an, die Anregungen Rudolf Steiners zur Menschenerkenntnis aufzunehmen und in der Arbeit umzusetzen.
Wir beraten Sie zum Thema Vorsorge: wenn Sie Handlungsunfähig werden aufgrund eines Unfalles oder einer schweren Krankheit. Wir helfen bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Träger ist der gemeinnützig anerkannte Verein „Anthropos Betreuungsverein Stuttgart e.V“. Für den Betreuungsverein gibt es Fürsprecher aus dem Vorstand und dem Kuratorium, die sich Verantwortlich für dessen Belange zeigen. Der Sitz des Vereines und der Geschäftsführung ist Haußmannstr. 48, 70188 Stuttgart. Die Büros der Mitarbeiter befinden sich im Beratungszentrum in der Haußmannstraße 46, 70188 Stuttgart. Hier findet sich auch die Möglichkeit für Beratungsgespräche und Kundenbesuche.
Der Betreuungsverein handelt nach dem Betreuungsrecht, das sich im Wesentlichen ergibt aus den §§ 1896 bis 1908 BGB. Weiterführende Gesetzestexte, insbesondere die Sozialgesetze werden ggf. berührt.
Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit findet im Wesentlichen mit Betreuungsgericht, -Behörde, sowie Behörden des Sozialamts, Gesundheitsamt, aber auch Versicherungen, Kassen Einrichtungen und Dienste, Banken, Lieferanten und Gläubiger und mit allen an der psychosozialen Versorgungsstruktur beteiligten Beratungsstellen statt. Sonstige Zusammenarbeiten ergeben sich aus der Vereinsbetreuung bzw. der Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen. Zu den Hauptaufgaben des Betreuungsvereins gehört gemäß §§ 1908f BGB wie folgt:
Gewinnung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
Fachliche Beratung, Einrichtung und Begleitung von Balintgruppen, ggf. Supervision
Anleitung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und von Angehörigen als Betreuerinnen
Gemeinsame Betreuungsplanung, Ziele und Koordination im Rahmen der Betreuungsplanung/Dienstleistung
Beratung und Vermittlung im Rollenkonflikt Elternschaft und gesetzliche Betreuung
Wissensvermittlung und Schulung allgemein
Probleme und Aufgaben klären, Zielvereinbarungen und Handlungsschritte herausarbeiten und vereinbaren, Kontrolle, Aufgabenteilung mit Prozessbeteiligten, Handreichungen, Verständnis, ernst nehmen: Einfühlungsvermögen, persönlicher Kontakt, Ermutigung
Mithilfe bei der Durchsetzung z.B. finanzieller Ansprüche der Betreuten
Kontrolle der Bewilligung
Hilfe bei Widerspruchsverfahren
Auf Wunsch Erledigung von Schriftverkehr
Hausbesuche auf Wunsch
Hilfe bei der Erstellung von Vermögensverzeichnissen, Rechnungslegung, Tätigkeitsberichten, Anträge auf Aufwendungsersatz
Regelmäßige gemeinsame Prüfung der Betreuungsergebnisse mit entsprechender Rückmeldung an den ehrenamtlichen Betreuer
Information zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, und Patientenverfügung
DAS EHRENAMT
Suchen und Vermittlung von Betreuungen, die den persönlichen Neigungen und Fähigkeiten der Betreuten angemessen sind
Beachtung, was und wie viel der Betreuer leisten will und kann
Begleitung des ersten Kontaktes zum Betreuten
Organisation des Erfahrungsaustausches zwischen Betreuern
Der Betreuungsverein bietet regelmäßig von ihm organisierte Treffen mit ehrenamtlichen Betreuern an.
Schulung von ehrenamtlichen Betreuern
Der Betreuungsverein lädt regelmäßig ehrenamtliche Betreuer zu Veranstaltungen mit wechselndem Thema ein. Er bietet auch die Möglichkeit der Einzelfortbildung.
BERATUNGSLEISTUNGEN
Wir informieren Sie zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und einer Betreuungsvollmacht. Auf Wunsch übernehmen wir, auf Grundlage eines Geschäftsbesorungsvertrages, Vollmachten im Bereich Vermögenssorge und Nachlass.
AUFGABEN DER VEREINSBETREUER
Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, sein Leben soweit wie möglich nach eigenen Wünschen und Vorstellungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu gestalten.
Ziel der Führung von Betreuungen ist das Herausfinden des Willens, der Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Personen und entsprechend der Möglichkeiten danach zu handeln.
Kooperative, individuelle Betreuungsplanung
Erhaltung einer so weit wie möglich selbstbestimmter Lebensgestaltung
Gemeinsame Erarbeitung eines Betreuungsplanes/Hilfeplan mit Teilzielen mit dem Betreuten
Weitere Aufgaben, die sich aus der Betreuung ergeben
- Sicherung der materiellen Lebensgrundlagen
- Beantragung möglicher Leistungen wie Rente, Sozialhilfe
- Regelung notwendiger Verbindlichkeiten: Miete, Nebenkosten, etc.
- Regelung von Behördenangelegenheiten
- Sicherung erforderlicher Gesundheitsmaßnahmen
- Sicherung des Vermögens und Vermögensansprüchen
- Sicherung der Persönlichkeitsrechte und anderer Rechte der Betreuten
- Die Durchführung soll soweit wie möglich zusammen mit dem Betreuten erfolgen
Regelmäßige Überprüfung der Planvorhaben
Beratung über Rechte nach dem BtG: Betreuungsverfahren, Wirkungsweise, Auswahl des Betreuers/Beraters, Betreuerwechsel, Aufhebung der Betreuung, etc.
Beratung über Rechte nach den Sozialleistungsgesetzen
Beratung über Hilfsangebote nach den persönlichen Bedürfnissen
Alternativen zur gesetzlichen Betreuung prüfen und ggf. realisieren
Wissenwertes
Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun.
Johann Wolfgang von Goethe
Schlussgedanke
Die künftigen Perspektiven des Betreuungsvereines hängen sehr eng mit den Entwicklungen im sozialpolitischen Bereich und der daraus resultierenden Gesetzeslage und den eingeräumten finanziellen Spielräumen zusammen.
Die Finanzierung des Betreuungsvereines muss abgesichert bleiben, um eine kontinuierliche und kalkulatorische Arbeit mit den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Betreuern und den zu Betreuten zu gewährleisten.
Stuttgart, 12. Februar 2012