Anthropos:
"der aufrecht schreitende Mensch"

Geschäftsführer, Querschnittsbeauftragter, Vereinsbetreuer

Peter Schneider

Betriebswirt (Geno)

Fon +49 711 162214-01

Pädagogischer Leiter

Andreas Hörauf

Diplom Sozialpädagoge (BA)

Fon +49 711 162214-00

Technischer Geschäftsführer, Verwaltungsleiter

Michael Schneider

Dipl.-Ingenieur (FH)

Fon +49 711 162214-12

Vereinsbetreuerin, Querschnittsmitarbeiterin

Cornelia Koller

Master Politik- und Sozialwissenschaften

Fon +49 711 162214-03 

Vereinsbetreuerin

Petra Bühner

Berufsbetreuerin Hochschulzertifiziert

Fon +49 711 162214-07

Vereinsbetreuerin

Annette Frielitz

Diplom Verwaltungswissenschaftlerin

Fon +49 711 162214-08

Vereinsbetreuerin

Sara Mayer

Exam. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Werkstudentin

Fon +49 711 162214-06

Vereinsbetreuerin

Danjana Wolff

Sozialarbeiterin B.A.

Fon +49 711 162214-14

Fax +49 711 162214-10

Unsere Vision

Gründungs- impuls

BETREUUNGEN VERANTWORTUNGSVOLL FÜHREN

Der Anthropos Betreuungsverein e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, ehrenamtliche Betreuer / innen zu finden und auszubilden sowie während der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Darüber hinaus führt der Verein selbst hauptamtlich gesetzliche Betreuungen und verwaltet auf Anfrage Nachlässe und Vollmachten. Gemeinsam mit bereits bestellten ehrenamtlichen Betreuern stehen wir für eine Tandembetreuung zur Verfügung.

Die Betreuungsfelder werden verantwortungsvoll aufgeteilt, sodass jeder nach seinen Stärken und Kenntnissen die Betreuung führen kann.

 

Eine ausführliche Einzelfallberatung gehört ebenfalls zum Portfolio des Vereins. Ergänzt wird das Angebot durch regelmässig stattfindende Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen.

Betreuen statt Bevormunden
Die rechtliche Vertretung von Menschen, die ihre gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren können, gründet sich seit 1992 auf dem Grundsatz: Betreuungen statt Bevormunden.

Vorranging sollen die Betreuungen von ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuern übernommen werden, wenn keine Angehörigen dafür zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Betreuungen so intensiv und persönlich wie möglich zu gestalten.

Der Betreuungsumfang kann folgende Bereiche betreffen:

Gesundheitsfürsorge / Heilbehandlungen

Vermögenssorge

Wohnungsangelegenheiten / Aufenthaltsbestimmung

Vertretung vor Behörden / Gerichten

Postangelegenheiten.

Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun.

Die Grundlage unserer Tätigkeiten

Unser Leitbild

Präambel

Der Mensch mit seinem individuellen Hilfebedarf steht im Mittelpunkt, er wird von uns nach seinen Wünschen, Fähigkeiten und Möglichkeiten auf seinem Weg zu einem erfüllten Leben begleitet.

Der Betreuungsverein wurde am 12.02.2012 gegründet und ist durch die überörtliche Betreuungsbehörde Baden-Württemberg am 22.08.2012 anerkannt worden. Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz hat die Zielsetzung, Hilfen für psychisch, körperlich, geistig und seelisch „Behinderten“ Menschen mit Blickrichtung auf eine selbst bestimmte Lebensgestaltung zu gewährleisten. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz.

Die Arbeit orientiert sich am einzelnen Menschen, an seiner Biographie, seinen Wertvorstellungen, Lebensgewohnheiten und Bedürfnissen, die wir erkennen und respektieren wollen. Wir streben an, die Anregungen Rudolf Steiners zur Menschenerkenntnis aufzunehmen und in der Arbeit umzusetzen.

Wir beraten Sie zum Thema Vorsorge: wenn Sie Handlungsunfähig werden aufgrund eines Unfalles oder einer schweren Krankheit. Wir helfen bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Träger ist der gemeinnützig anerkannte Verein „Anthropos Betreuungsverein Stuttgart e.V“. Für den Betreuungsverein gibt es Fürsprecher aus dem Vorstand und dem Kuratorium, die sich Verantwortlich für dessen Belange zeigen. Der Sitz des Vereines und der Geschäftsführung ist Haußmannstr. 48, 70188 Stuttgart. Die Büros der Mitarbeiter befinden sich im Beratungszentrum in der Haußmannstraße 46, 70188 Stuttgart. Hier findet sich auch die Möglichkeit für Beratungsgespräche und Kundenbesuche.

Der Betreuungsverein handelt nach dem Betreuungsrecht, das sich im Wesentlichen ergibt aus den §§ 1896 bis 1908 BGB. Weiterführende Gesetzestexte, insbesondere die Sozialgesetze werden ggf. berührt.

Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit findet im Wesentlichen mit Betreuungsgericht, -Behörde, sowie Behörden des Sozialamts, Gesundheitsamt, aber auch Versicherungen, Kassen Einrichtungen und Dienste, Banken, Lieferanten und Gläubiger und mit allen an der psychosozialen Versorgungsstruktur beteiligten Beratungsstellen statt. Sonstige Zusammenarbeiten ergeben sich aus der Vereinsbetreuung bzw. der Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen. Zu den Hauptaufgaben des Betreuungsvereins gehört gemäß §§ 1908f BGB wie folgt:

Gewinnung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuer/innen 

Fachliche Beratung, Einrichtung und Begleitung von Balintgruppen, ggf. Supervision

Anleitung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und von Angehörigen als Betreuerinnen

Gemeinsame Betreuungsplanung, Ziele und Koordination im Rahmen der Betreuungsplanung/Dienstleistung

Beratung und Vermittlung im Rollenkonflikt Elternschaft und gesetzliche Betreuung

Wissensvermittlung und Schulung allgemein

Probleme und Aufgaben klären, Zielvereinbarungen und Handlungsschritte herausarbeiten und vereinbaren, Kontrolle, Aufgabenteilung mit Prozessbeteiligten, Handreichungen, Verständnis, ernst nehmen: Einfühlungsvermögen, persönlicher Kontakt, Ermutigung

Mithilfe bei der Durchsetzung z.B. finanzieller Ansprüche der Betreuten

Kontrolle der Bewilligung

Hilfe bei Widerspruchsverfahren

Auf Wunsch Erledigung von Schriftverkehr

Hausbesuche auf Wunsch

Hilfe bei der Erstellung von Vermögensverzeichnissen, Rechnungslegung, Tätigkeitsberichten, Anträge auf Aufwendungsersatz

Regelmäßige gemeinsame Prüfung der Betreuungsergebnisse mit entsprechender Rückmeldung an den ehrenamtlichen Betreuer

Information zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, und Patientenverfügung

Suchen und Vermittlung von Betreuungen, die den persönlichen Neigungen und Fähigkeiten der Betreuten angemessen sind

Beachtung, was und wie viel der Betreuer leisten will und kann

Begleitung des ersten Kontaktes zum Betreuten

Organisation des Erfahrungsaustausches zwischen Betreuern

Der Betreuungsverein bietet regelmäßig von ihm organisierte Treffen mit ehrenamtlichen Betreuern an.

Schulung von ehrenamtlichen Betreuern

Der Betreuungsverein lädt regelmäßig ehrenamtliche Betreuer zu Veranstaltungen mit wechselndem Thema ein. Er bietet auch die Möglichkeit der Einzelfortbildung.

Wir informieren Sie zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und einer Betreuungsvollmacht. Auf Wunsch übernehmen wir, auf Grundlage eines Geschäftsbesorungsvertrages, Vollmachten im Bereich Vermögenssorge und Nachlass.

Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, sein Leben soweit wie möglich nach eigenen Wünschen und Vorstellungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu gestalten.

Ziel der Führung von Betreuungen ist das Herausfinden des Willens, der Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Personen und entsprechend der Möglichkeiten danach zu handeln.

Kooperative, individuelle Betreuungsplanung

Erhaltung einer so weit wie möglich selbstbestimmter Lebensgestaltung

Gemeinsame Erarbeitung eines Betreuungsplanes/Hilfeplan mit Teilzielen mit dem Betreuten

Weitere Aufgaben, die sich aus der Betreuung ergeben
  • Sicherung der materiellen Lebensgrundlagen
  • Beantragung möglicher Leistungen wie Rente, Sozialhilfe
  • Regelung notwendiger Verbindlichkeiten: Miete, Nebenkosten, etc.
  • Regelung von Behördenangelegenheiten
  • Sicherung erforderlicher Gesundheitsmaßnahmen
  • Sicherung des Vermögens und Vermögensansprüchen
  • Sicherung der Persönlichkeitsrechte und anderer Rechte der Betreuten
  • Die Durchführung soll soweit wie möglich zusammen mit dem Betreuten erfolgen
Regelmäßige Überprüfung der Planvorhaben

Beratung über Rechte nach dem BtG: Betreuungsverfahren, Wirkungsweise, Auswahl des Betreuers/Beraters, Betreuerwechsel, Aufhebung der Betreuung, etc.

Beratung über Rechte nach den Sozialleistungsgesetzen

Beratung über Hilfsangebote nach den persönlichen Bedürfnissen

Alternativen zur gesetzlichen Betreuung prüfen und ggf. realisieren